Aktuelles
Betriebliche Altersvorsorge weiter gefördert!
Neben der ohnehin geltenden Steuerbefreiung wird auch die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung unbefristet fortgesetzt! Das beschloss das Bundeskabinett am 8. August 2007. Bisher war dieser Pluspunkt der betrieblichen Altersvorsorge bis Ende 2008 befristet.
Damit können Arbeitnehmer aus ihrem Bruttogehalt weiterhin bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2007: 2520,- € jährlich bzw. 210,- € monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge via Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds umwandeln.
Zudem können über Unterstützungskassen oder Pensionszusagen weitere 4% angespart werden!
Die betriebliche Altersvorsorge wird damit nicht nur für den einzelnen Arbeitnehmer attraktiver, sie wird sich damit nun endgültig zum ersten und grundsätzlichen Weg der Alterssicherung entwickeln!
Torsten Müller-Poschen
Die EU – Vermittlerrichtlinie
Jetzt muss jeder mit offenen Karten spielen!
In der Fachpresse wurde sie seit einem Jahr thematisiert, in aller Munde war sie seit dem Frühjahr und nun ist sie da: Am 22. Mai 2007 trat hochoffiziell die EU-Vermittlerrichtlinie in Kraft, deren Ziel der Verbraucherschutz des Einzelnen sei. Was sie besagt, ist dem Verbraucher allerdings in keinster Weise klar.
Bringen wir etwas Licht ins Dunkel:
Mit der EU-Vermittlerrichtlinie sind alle Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister – und gemeint sind wirklich alle – zur Information, Beratung und Dokumentation verpflichtet.
Was heißt das genau?
Der Vermittler muss nun beim ersten Kundengespräch offen legen
- wer er ist: Name, Firma, Berufsstatus (z. B. unabhängiger Makler, gebundener Versicherungsvertreter)
- wo und wie er registriert ist (z. B. zuständige IHK, Registernummer)
- ob er an Unternehmen beteiligt ist (zu mehr als 10%)
- und die Anschrift der Schlichtungsstelle (Ombudsleute) nennen
Zur Beratungspflicht des Vermittlers gehört die Analyse der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden. Das verlangt allerdings auch vom Kunden ein hohes Maß an Offenheit, denn der Vermittler ist nun auch per Gesetz verpflichtet, sich über den konkreten Gesprächsanlass hinaus ein Bild von der individuellen Situation des Kunden zu machen. Lücken aufzuzeigen, Verbesserungen vorzuschlagen und vorhandene Risiken zu beleuchten. Dem klassischen Produktverkauf, den viele Einfirmenvertretern über Jahrzehnte in teilweise unseriösem Ausmaß betrieben haben, wird damit zwar noch kein Ende gesetzt, doch zunehmend ein Aussterben prophezeit.
Die Dokumentationspflicht veranlasst den Vermittler, nach Ergebnisfindung, spätestens nach erfolgtem Abschluss der Verträge ein Protokoll zur erfolgten Beratung zu erstellen. Das muss vom Kunden unterzeichnet werden. Zu beiderseitigem Schutz sollte darin auch festgehalten werden, wer genau bei dem Gespräch oder den Gesprächen teilgenommen hat.
Zudem hat zukünftig jeder Vermittler eine Berufshaftpflichtversicherung zu führen, ähnlich wie Anwälte und Steuerberater es seit langem tun. Der Stand der Versicherungsmakler hat dies seit langem getan, für die meisten weisungsgebundenen Vertreter wird das neu sein.
Auch wenn das neue Vermittlerrecht wie in Deutschland zu erwarten war viel Bürokratie mit sich bringt, sollte es mittelfristig zu einer Bereinigung des Versicherungs- und Finanzmarktes führen. Viele nebenberuflich tätige Vermittler, die tagsüber einen branchenfremden Hauptberuf ausgeübt haben, um sich abends die Krawatte anzuziehen und sich als seriösen Berater verkaufen wollten, werden angesichts der zwingenden IHK-Registrierung, die unter anderem auch einen Fachqualifikationsnachweis vorsieht, und der steigenden Kosten – man beachte, dass die Berufshaftpflicht den Vermittler allein zwischen 550,- € und 880,- € kostet, von der Bildfläche verschwinden. Da gerade diese Gruppe dem Ruf der Branche immanent geschadet hat, ein Gewinn!
Qualität wird zukünftig zunehmend ein Merkmal für den Erfolg eines Vermittlers oder Unternehmens sein. Hohe Beratungsqualität hat nach unserer Erfahrung schon immer zu einer starken Kundenbindung und höherer Empfehlungsbereitschaft geführt.
Für den Kunden steht im Mittelpunkt: Jeder Vermittler muss nun mit offenen Karten spielen! Keine angeblich unabhängige Finanzdientleistung, hinter der sich fünfzigprozentige Geschäftspartner einer einzelnen Lebensversicherung verstecken, keine Vortäuschung qualitativer Beratung durch ungelernte Befehlsempfänger und keine unterstellte Objektivität mehr im abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Aber es heißt auch Mitwirkung und Offenheit im vertraulichen Kundengespräch. Nur so kann Ihr Vermittler auch wirklich Ihr Berater sein!
Torsten Müller-Poschen